Das schwedische Allemansrätten, oder das Jedermannsrecht, ist ein einzigartiges Prinzip, das jedem das Recht gibt, sich frei in der Natur zu bewegen. Diese Tradition ermöglicht es den Menschen, die Natur uneingeschränkt zu erleben, solange sie die Natur, die Tierwelt und das Privateigentum respektieren. Allemansrätten ist ein geschätzter Teil der schwedischen Kultur und betont die Bedeutung des Naturschutzes und des Respekts gegenüber anderen.
Rechte unter Allemansrätten
Zugang zur Natur:
- Sie dürfen auf jedem Land spazieren gehen, Rad fahren, reiten, Ski fahren und campen, außer in privaten Gärten, in der unmittelbaren Nähe eines Wohnhauses und auf bewirtschaftetem Land.
- Sie dürfen wilde Beeren, Pilze und Blumen pflücken, solange es sich nicht um geschützte Arten handelt.
- Schwimmen und Bootfahren sind in Seen, Flüssen und entlang der Küste erlaubt.
Vorübergehendes Campen:
- Campen ist für eine oder zwei Nächte an einem Ort erlaubt, solange Sie die Umwelt nicht stören oder zerstören.
Feuer machen:
- Feuer machen ist erlaubt, wenn es vorsichtig und an ausgewiesenen Stellen geschieht, um Waldbrände zu vermeiden. Es ist zwingend erforderlich, das Feuer vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
Angeln:
- Angeln mit Rute und Leine ist in öffentlichen Gewässern im Allgemeinen erlaubt. Einige Einschränkungen gelten, z.B. in Schutzgebieten oder wo eine Angellizenz erforderlich ist.
Einschränkungen unter Allemansrätten
Privateigentum:
- Sie dürfen keine privaten Gärten, die unmittelbare Nähe eines Hauses oder bewirtschaftetes Land ohne Erlaubnis betreten.
Störung und Schaden:
- Jegliche Tätigkeit, die die Tierwelt stört oder Pflanzen und Bäume beschädigt, ist verboten.
- Das Zurücklassen von Müll oder das Verursachen von Verschmutzung ist nicht erlaubt.
Schutzgebiete:
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen Schutzgebieten gelten besondere Regeln. Befolgen Sie immer die spezifischen Vorschriften dieser Gebiete.
Jagd:
- Jagd ist nicht durch Allemansrätten abgedeckt und erfordert ordnungsgemäße Lizenzen und Genehmigungen.